Volksbegehren "Mietenstopp" unzulässig: Markus Artz, Jurist - a podcast by Bayerischer Rundfunk

from 2020-07-16T00:00

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Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat heute entschieden: Das Volksbegehren "Mietenstopp" ist nicht zulässig. Es sei mit dem Bundesrecht unvereinbar. Markus Artz hat die Initiatoren unterstützt und das Volksbegehren vor Gericht vertreten. Er zeigt sich enttäuscht, sagt aber: "Wir waren uns bewusst, dass wir Neuland betreten".

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