#124 Wann ist eine Polizeikontrolle zulässig? - a podcast by Duri Bonin

from 2020-11-12T05:00

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Duri Bonin und Tinka unterhalten sich über einen neuen Entscheid des Verwaltungsgerichts, worin es um eine rechswidrigte Polizeikontrolle ging: Eine Polizeipatrouille führte an einem Donnerstagmorgen im Jahre 2015 um 7 Uhr im Hauptbahnhof Zürich eine Identitätskontrolle bei einem knapp 40-jährigen dunkelhäutigen Schweizer durch. Dieser verweigerte die Herausgabe seiner Papiere mit der Begründung, dass einzig seine Hautfarbe Anlass zu dieser Identitätskontrolle sei. In der Folge erliess das Stadtrichteramt einen Strafbefehl wegen Nichtbefolgens polizeilicher Anordnungen. Die Polizei begründete die Kontrolle damit, dass der Mann um die Polizeipatrouille einen Bogen gemacht und seinen Blick abgewendet habe; deshalb sei zu vermutet gewesen, dass dieser etwas zu verbergen habe. Das Verwaltungsgericht kommt nun zum Schluss, dass diese Umstände als alleinige Auslöser eine Personenkontrolle (gemäss § 21 PolG) nicht genügen. Indikatoren für eine Personenkontrolle könnten etwa eine verworrene Situation, die Anwesenheit in der Nähe eines Tatorts, eine Ähnlichkeit mit einer gesuchten Person, die Zugehörigkeit zu einer verdächtigen Gruppe oder Ähnliches sein, was vorliegend zu verneinen sei. Da bereits die anlasslose Polizeikontrolle rechtswidrig war, musste das Verwaltungsgericht nicht darüber entscheiden, ob diese rassistisch motivert war (Racial Profiling).

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