BEM revisited: Wer MUSS, wer DARF mit dabei sein? - a podcast by W.A.F. Institut - Wissen für Betriebsräte, Betriebsratsvorsitzende, das B
from 2021-11-24T05:00
Der Arbeitgeber hat langzeiterkrankten Beschäftigten das betriebliche Eingliederungsmanagement anzubieten (§167 Abs. 2 SGB IX) - so weit, so bekannt!
Aber haben Sie Überblick über sämtliche Akteure, die am BEM-Tisch Platz nehmen dürfen? Und wissen Sie, welcher Beteiligter wann einzubinden ist - und warum? Rechtsanwältin Lina Goldbach und Rechtsanwalt Niklas Pastille teilen hierzu wichtige Informationen mit Ihnen.
Themen in der heutigen Folge:
- Der BEM-berechtigte Beschäftigte - die Zentralgestalt am BEM-Tisch
-
Der Arbeitgeber und sein (ggf. externer) Vertreter - immer beteiligt
- Neu: Vertrauensperson eigener Art - ggf- beteiligt (Option)
- Betriebsrat. SBV - beteiligt nach dem Opt-out-Modell
- Führungskraft im BEM - ggf. beteililgt (Option)
- Betriebsarzt - ggf. beteiligt (Option)
- Weiter intere udn externe Ämter, Stellen und Personen - ggf. zu beteiligen (Pflicht, soweit die Voraussetzungen hierfür vorliegen)
- Zusammengefasst (BEM-Compliance): Darauf müssten SIE achten!
Empfehlung aus dem Podcast:
BEM Teil 1: https://www.waf-seminar.de/on260
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