„Nachschieberitis“ und kein Ende: Kündigungsgründe können immer leichter nachgeschoben werden - a podcast by W.A.F. Institut - Wissen für Betriebsräte, Betriebsratsvorsitzende, das B

from 2021-06-02T04:00

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Wenn dem Arbeitgeber im Zeitpunkt des Kündigungsausspruchs Kündigungsgründe noch „unbekannt“ gewesen sind, kann er diese auch außerhalb der Kündigungserklärungsfrist aus § 626 Abs. 2 BGB noch nachschieben.

Dies ist nun noch einmal mit dem BAG Beschluss vom 12.1.2021 (2 AZN 724/20) bestätigt worden.

Themen in der heutigen Folge:

  • Darf der Arbeitgeber aktiv nach weiteren Kündigungsgründen „suchen“?
  • Müssen nachgeschobene Kündigungsgründe in einem zeitlichen oder sachlichen Zusammenhang zum „eigentlichen“ Kündigungsgrund stehen?
  • Spielt es eine Rolle, ob der ursprüngliche Kündigungsgrund seinerseits bereits „verfristet“ gewesen ist?
  • Gilt diese Regelung auch bei Verdachtskündigungen?

Weitere Informationen zum Thema:

Kündigung ? https://www.betriebsrat.com/kuendigung

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