Trotz Corona: Videokonferenz-Equipment nie selbst anschaffen! - a podcast by W.A.F. Institut - Wissen für Betriebsräte, Betriebsratsvorsitzende, das B
from 2021-10-04T04:00
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Der Betriebsrat hat keinen Anspruch auf einen Kostenvorschuss zur eigenen Beschaffung von Videokonferenztechnik mein das LAG Berlin-Brandenburg. "Zahlen" muss der Arbeitgeber aber dennoch für das Equipment. Rechtsanwältin Lina Goldbach und Rechtsanwalt Niklas Pastille, haben die Einzelheiten
Themen in der heutigen Folge:
- Hat der BR einen Anspruch auf Überlassung von Software und Hardware für Konferenztechnik (Videokonferenzen)?
- Wenn ja, kann dieser Anspruch auch im Wege der einstweiligen Verfügung verfolgt werden?
- Darf der BR jemals zu Videokonferenzen "gezwungen werden" werden? Warum (nicht)?
Seminarempfehlung aus dem Podcast:
Home-Office und mobiles Arbeiten: https://www.waf-seminar.de/on521
Modernisierte BR-Arbeit: https://www.waf-seminar.de/br526
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