Corona&Recht: Warum manche Franchisenehmer (vorauss.) KEINE Franchisegebühr zahlen müssen - a podcast by Steffen Kessler, FranchisePORTAL GmbH

from 2020-03-25T13:00

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Der heutige Beitrag ist ein Auszug unseres digitalen Erfahrungsaustausch zu rechtlichen Aspekten der Corona-Krise im Franchising. Die Anwälte Grische Kehr und Andreas Frings gaben uns am 24.3.20 einen Überblick über aktuelle Leistungs- und Leistungsverweigerungsrechte in Sachen Miete, Dienstleisterverträge, Abomodellen oder sogar der Franchisegebühr.

Wir stehen vor der Herausforderung, dass sich die Erkenntnisse auch im rechtlichen Bereich täglich wieder verändern und teilweise die Empfehlungen aus der Vorwoche schon wieder revidiert werden dürfen. Die Politik reagiert massiv auf die Krise, auch in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht. So soll es tiefgreifende Änderungen im Zivilrecht geben, was zum Beispiel das Mietrecht angeht. Achtung! Wir stehen als Unternehmer vor der Herausforderung zu hinterfragen, ob das, was wir an Informationen im Netz finden, überhaupt noch aktuell ist.Aktuelle rechtliche Fragestellungen drehen sich zu einem großen Teil rund um Kosteneinsparmöglichkeiten aufgrund von Schließungen oder Nachfragerückgängen. Die größten Kostenblöcke bei Franchisenehmern sind sicherlich Raumkosten und Personalkosten sowie fällige Darlehen und Gebühren an den Franchisegeber. All diese drücken die Liquidität. Rechtlich waren diesbezüglich die Möglichkeiten zur Senkung der Kosten und Schonung der Liquidität sehr begrenzt. Mit dem aufgrund der Corona-Krise aktuell zur Debatte stehenden Gesetzesentwurf kann sich dies ändern. Es kann sogar dazu führen, dass Franchisenehmer in der Größenordnung eines Kleinstunternehmens ein Leistungsverweigerungsrecht erhalten könnten und keine Franchisegebühr mehr zahlen müssten.

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