#32 Informationspflichten im Onlinebusiness - a podcast by Anna Rehfeldt

from 2021-08-19T08:28:58

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Start Up’s und Unternehmen, die online mit Verbrauchern Verträge schließen (B2C), haben eine Vielzahl von Informationspflichten zu erfüllen. Neben den klassischen Widerrufsbestimmungen, kommen auf Unternehmen auch noch weitere Informationspflichten hinzu. Das sind zum Beispiel Informationen zur Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Link) oder dem Pflichtenkanon aus Art. 246a EGBGB. Komplettiert werden die Abmahnrisiken noch dadurch, dass die Informationspflichten nicht nur für den Onlineshop oder die eigene Homepage greifen. Vielmehr gelten diese insbesondere auch für Verträge über Social Media, wenn die Voraussetzungen vorliegen! Weitere Informationen sind unter www.ra-rehfeldt.de zu finden!

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