Grafikkarten, Streckenradar, Illegale Dienste, Cybersecurity, | Kurz informiert vom 13.3.2019 - a podcast by heise online
from 2021-01-31T22:10:42.023393
Grafikkarten-Absatz bricht um 40 Prozent ein
Der Markt für Grafikkarten ist im vierten Quartal 2018 stark geschrumpft. Der Absatz sank sowohl im Vergleich zum Vorjahresquartal als auch im Vergleich zum vorherigen Quartal. Das geht aus einem Bericht des US-Marktforschungsunternehmens Jon Peddie Research hervor. Laut Bericht sei es das schlechteste vierte Quartal seit über 10 Jahren. Der heftige Einbruch liegt unter anderem an dem starken Kursverfall von Kryptowährungen.
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Gericht stoppt bundesweit erstes Streckenradar
Das bundesweit erste Streckenradar ist unrechtmäßig in Betrieb gegangen und muss sofort abgeschaltet werden. Es werden nicht nur die Kennzeichen der Raser, sondern die sämtlicher vorbeifahrender Autos erfasst. Das Innenministerium in Hannover kündigte an, die Anlage an der Bundesstraße 6 bei Laatzen unverzüglich außer Betrieb zu nehmen. Die Radaranlage erfasst die Geschwindigkeit nicht an einer Stelle. Stattdessen ermittelt sie das Durchschnittstempo auf einem längeren Abschnitt. In anderen europäischen Staaten ist das System seit Jahren erfolgreich im Einsatz.
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Bundesrat will härter gegen illegale Dienste vorgehen
Am Freitag entscheidet der Bundesrat, ob künftig ein härteres strafrechtliches Vorgehen gegen illegale Handelsplattformen im Darknet möglich ist. Dafür soll im Strafgesetzbuch ein neuer, eigener Straftatbestand eingeführt werden. Die vorgesehene Höchststrafe beträgt drei Jahre Gefängnis. Betroffen wären Betreiber, die über Dienste Straftaten wie das Verbreiten von Rauschgift, Sprengstoff oder Kinderpornografie ermöglichen.
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EU-Parlament beschließt "Gütesiegel" für vernetzte Geräte
Mit großer Mehrheit hat das EU-Parlament am Dienstag den Entwurf für einen "Cybersecurity Act" befürwortet. Mit der Verordnung wird es erstmals eine Grundlage für ein EU-weites Zertifizierungsschema geben. Dies soll die IT-Sicherheit vernetzter Geräte, Systeme und Dienste gewährleisten. Die Hersteller müssen dabei Mindeststandards einhalten. Damit soll Verbrauchern gezeigt werden, dass etwa Geräte mit Internetanschluss bei der Prüfung keine bekannten Schwachstellen enthalten.
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