Kurz informiert vom 22.06.2018: Hessens Verfassungsschutz, Zukunftskurs, T-Systems, Sales Tax - a podcast by heise online

from 2021-01-31T22:10:42.023393

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Hessens Verfassungsschutzgesetz verabschiedet

Nach scharfer Kritik der Opposition ist das neue hessische Verfassungsschutz-gesetz am Donnerstagabend verabschiedet worden. Bei den Nachbesserungen, die nun im Polizeigesetz verankert werden, geht es um das Abhören etwa von verschlüsselten Messenger-Diensten auf Smartphones und den Einsatz von staatlicher Spionage-Software auf Computern, sogenannter Staatstrojaner. Bei der Vorstellung des Papiers hatte die Regierungskoalition erläutert, dass die Überwachungsinstrumente bei der Polizei nur für die "konkrete Verhinderung schwerster Straftaten gegen Leib, Leben und Freiheit" eingesetzt werden dürfen.



Deutschland fehlt ein klarer Zukunftskurs

Rund 100 Tage ist die Bundesregierung im Amt. Zukunftsforscher Klaus Burmeister zieht im Interview mit Technology Review Bilanz und vermisst ein vorausschauendes Handeln der großen Koalition. Sie habe die Chance, die im Wandel befindliche Arbeitswelt im Verein mit Unternehmen, Wissenschaft und den Betroffenen zukunftssicher zu gestalten. "In der Phase bis 2030 würden etwa 1,5 Millionen Arbeitsplätze verschwinden, aber ebenso viele neue Arbeitsplätze durch die Digitalisierung entstehen. Der Zukunftsforscher fordert darum, dass Politik weiter blickt, als nur bis zur nächsten Wahl.



T-Systems streicht weltweit Stellen

Die schwächelnde Telekom-Großkundentochter T-Systems will bis 2020 rund 6000 Stellen allein in Deutschland streichen – weltweit sollen es 10.000 sein. Die Stellen sollen in drei Phasen abgebaut werden, die erste Phase soll noch in diesem Jahr beginnen. Hierzulande arbeiteten bislang 18.000 Menschen für das Unternehmen.



US-Onlinehändler müssen Verkaufssteuern selbst eintreiben

Online- und Versandhändler müssen in den USA nun auch dort die sogenannte Sales Tax kassieren und abführen, wo sie keine physische Präsenz haben. Das hat dder Supreme Court, entschieden. Zwar waren die Lieferungen bislang nicht steuerfrei, aber die Pflicht, die Steuer abzuführen, lag bei den Kunden. Daran hielt sich kaum jemand. Die Änderung der Rechtsprechung ist eine gute Nachricht für den stationären Einzelhandel und Amazon.com. Der größte Onlinehändler erhebt die Steuern nämlich schon seit vergangenem Jahr freiwillig.

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