Rundfunkbeitrag, NetzDG, Bürgerinitiativen, Taylor Swift | Kurz informiert vom 13.12.2018 - a podcast by heise online

from 2021-01-31T22:10:42.023393

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Hier sind die heise online News mit Isabel Grünewald
Deutscher Rundfunkbeitrag ist rechtens

Der deutsche Rundfunkbeitrag ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs rechtmäßig. Der Beitrag sei keine unerlaubte staatliche Beihilfe und verstoße nicht gegen EU-Recht, urteilten die Luxemburger Richter. Der Rundfunkbeitrag ist die wichtigste Einnahmequelle für ARD, ZDF und Deutschlandradio. 2017 kamen knapp 8 Milliarden Euro zusammen. Seit 2013 wird der Beitrag pauschal für jede Wohnung berechnet – egal, wie viele Leute dort leben und ob sie einen Fernseher oder ein Radio haben.

Justiz-Staatssekretär zieht positive Jahresbilanz des NetzDG

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz regelt seit knapp einem Jahr das Löschen stafbarer Inhalte im Netz. Und fast alles ist gut, sagt Justiz-Staatssekretär Gerd Billen dem Handelsblatt. Billen wertete die "relativ niedrige Anzahl der Meldungen über nicht gelöschte Inhalte" als Indiz dafür, dass die Plattformanbieter Beschwerden "ernst nehmen und sorgfältig prüfen". Derzeit prüfe das Bundesamt für Justiz, ob die Meldewege, mit denen Nutzer der Plattformen Beschwerden abgeben können, nutzerfreundlich genug sind.

EU will Bürgerinitiativen erleichtern

Die EU will die Organisation Europäischer Bürgerinitiativen erleichtern. Nach einer am Mittwochabend erzielten Einigung von Vertretern der Mitgliedstaaten und des Europaparlaments soll künftig ein kostenfreier Service zur Sammlung von Online-Unterschriften angeboten werden. Zudem ist unter anderem geplant, die Anmeldung von Bürgerinitiativen zu vereinfachen. Kritiker des Systems bemängeln, dass die EU-Kommission und die EU-Staaten nicht gezwungen sind, auf erfolgreiche Europäische Bürgerinitiativen mit Änderungen ihrer Politik zu reagieren.

Taylor Swift mit Gesichtserkennung auf der Suche nach Stalkern

Bei einem Konzert von Taylor Swift im Mai wurde heimlich Technik zur Gesichtserkennung eingesetzt, um nach Personen zu suchen, die für Belästigungen der US-Sängerin bekannt waren. Das berichtet jetzt das US-Magazin Rolling Stone unter Berufung auf einen Zeugen. Was bei einem Fund passiert wäre, wie hoch die Fehlerrate war und ob es überhaupt Treffer gab, geht aus dem Artikel nicht hervor.
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