Windows 10, Streikrecht, iOS Health, Fake News | Kurz informiert vom 21.11.2018 - a podcast by heise online

from 2021-01-31T22:10:42.023393

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BSI untersucht Sicherheit von Windows 10

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat sich auf die Fahnen geschrieben, die sicherheitskritischen Funktionen von Windows 10 einer genauen Analyse zu unterziehen. Ziel sei es, die Sicherheit und Restrisiken für eine Nutzung von Windows 10 bewerten zu können, teilte das BSI mit. Nach Einschätzung des BSI hat die in Windows 10 eingebaute Telemetriekomponente umfassende Möglichkeiten, auf System- und Nutzungsinformationen zuzugreifen und diese an Microsoft zu versenden. Selbst die Konfiguration der niedrigstmöglichen Telemetrie-Ebene unterbinde die Datenübertragung nur unvollständig.

Gewerkschaften dürfen auf Betriebsgelände streiken

Amazon ist vor Gericht damit gescheitert, der Gewerkschaft Verdi das Streiken auf einem Betriebsparkplatz zu verbieten. Gewerkschaften dürfen unter bestimmten Bedingungen auf dem Betriebsgelände ihres Tarifgegners streiken und Mitarbeiter ansprechen entschied jetzt das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Mit dem Grundsatzurteil stärkte das höchste deutsche Arbeitsgericht das Streikrecht in Deutschland.

Apple will Krankenakten von US-Soldaten aufs iPhone holen

9 Millionen Veteranen könnten künftig ihre Gesundheitsdaten über die iOS-Health-App verwalten, wenn Apple und das zuständige Ministerium in den USA einen Deal abschließen. Laut dem Wall Street Journal will Apple dazu eine eigene Software entwickeln, mit der es möglich ist, dass die Patienten ihre Daten auf iPhones transferieren. Dies hätte den Vorteil, diese portabel zu machen, um sie beispielsweise zu neuen Praxen mitzunehmen.

Frankreich beschließt Gesetz gegen "Fake News"

Frankreichs Nationalversammlung hat trotz heftiger Kritik der Opposition ein Gesetzespaket gegen gezielt gestreute Falschinformationen in Wahlkampfzeiten beschlossen. Die Gesetze sollen es zum Beispiel ermöglichen, dass sich Kandidaten in den drei Monaten vor Wahlen im Eilverfahren gegen die Verbreitung von Falschinformationen im Internet wehren können. Ein Richter könnte dann beispielsweise Internetanbieter verpflichten, den Zugang zu diesen Inhalten zu sperren.

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