Zur Sicherheit der Staatstrojaner: Was erlaubt die Verfassung? - a podcast by NDR Info

from 2021-08-23T20:33

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Mehr als 180 Journalisten in zahlreichen Ländern wurden überwacht, ebenso Menschenrechtsaktivisten, Oppositionelle, Staatschefs: Ende Juli veröffentlichte ein internationales Team aus Rechercheuren und Medien, der NDR war auch dabei, das „Pegasus Projekt“. Benannt ist dieses nach der Überwachungssoftware „Pegasus“. Experten bezeichnen sie auch als einen „Trojaner“. Denn wie die Krieger im trojanischen Pferd kann sich die Schadsoftware unbemerkt ins Zielsystem einschleichen, bevor sie den Angriff beginnt. Begründet werden derartige Einsätze - wenn überhaupt – meistens mit staatlichen Sicherheitsinteressen.
Das Bundesinnenministerium will kurz vor einem möglichen Regierungswechsel mit der Cybersicherheitsstrategie 2021 auch in Deutschland mehr Befugnisse für die Sicherheitsbehörden festschreiben. Dabei haben die Nachrichtendienste und Bundespolizeien in dieser Legislaturperiode bereits enorme Zugriffsrechte auf private Telekommunikationsdaten und elektronische Inhalte erhalten. Im Juni beschloss der Bundestag das Gesetz zur „Anpassung des Verfassungsschutzrechts”.
Mit Hilfe von “Remote Forensic Software”, kurz “RFS”, in Deutschland auch “Staatstrojaner” genannt, dürfen jetzt alle 19 deutsche Nachrichtendienste und die Bundespolizei Online-Kommunikation überwachen und in manchen Fällen auch die digitalen Geräte durchsuchen - zum Teil ohne richterlichen Beschluss und präventiv. Nun tobt der Streit vor den Gerichten, inwiefern die ausgeweiteten Befugnisse und vor allem ihre Voraussetzungen verfassungskonform sind. Denn zum Einsetzen von RFS braucht es Einfallstore, Sicherheitslücken. Die aber gefährden die Sicherheit aller.
Die Frage am Ende wird sein: Was erlaubt die Verfassung?

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