PayTechTalk #50: Kryptoverwahrgeschäft – Anforderungen an die Beantragung einer Erlaubnis der BaFin - a podcast by PAYMENT.TECHNOLOGY.LAW.

from 2020-04-23T11:15:48

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In der heutigen Jubiläums-Episode von PayTechTalk spreche mit Alireza Siadat, Rechtsanwalt im Bereich „Bank und Bankaufsichtsrecht“ sowie Kryptoexperte der ersten Stunde. Worüber wir sprechen:

KryptoverwahrgeschäftMit der Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur 4. EU-Geldwäscherichtlinie (AMLD5) in Deutschland hat der Gesetzgeber zum 1.1.2020 als erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung den Erlaubnistatbestand des Kryptoverwahrgeschäfts in das Kreditwesengesetz eingefügt. Hierzu haben wir hier im Blog aber auch in anderen Medien bereits umfassend berichtet. Danach unterliegt der Aufsicht der BaFin, wer Kryptowerte oder kryptographische Schlüssel, die dazu dienen, Kryptowerte zu halten, zu speichern oder zu übertragen, für andere verwahrt, verwaltet und sichert.

Kryptowerte und kryptographische SchlüsselZur Einordnung, was unter den Tatbestand der Kryptoverwahrung fällt, haben wir uns ausführlich zu den Begriffen „Kryptowerte“ und „kryptografische Schlüssel“ unterhalten und uns dabei die gängigen Buzzwords „Payment Token“, „Utility Token“, „Security Token“ und „Stable Coin“ näher angesehen.Grandfathering nach § 64y KWG

Um den Marktteilnehmern Zeit zu geben, ihre IT-Systeme auf die neuen regulatorischen Anforderungen anzupassen, hat der Gesetzgeber eine Übergangsregelung eingeführt. Was das bedeutet und welche Anforderungen Marktteilnehmer erfüllen müssen, um unter die Übergangsregelung nach § 64y KWG zu fallen, besprechen wir ausführlich in der heutigen Episode.Erlaubnis zur Erbringung des Kryptoverwahrgeschäfts

Am 1.4.2020 veröffentlichte die BaFin erste Hinweise dazu, welche Anforderungen sie an die Beantragung einer Erlaubnis zur Erbringung des Kryptoverwahrgeschäfts stellt. In dem Hinweisschreiben betont die BaFin, dass die Hinweise weder abschließend noch vollständig sind. Ergänzend gelten vielmehr auch die weiteren Hinweise und Merkblätter der BaFin zur Beantragung einer Erlaubnis nach dem KWG, den Anforderungen an die Geschäftsleiter, die MaRisk, etc., und auch weitere gesetzliche Anforderungen wie z. B. die ZAGAnzV, die Inhaberkontrollverordnung, etc.Wie das alles einzuordnen ist, welche wichtigen Belange ein Antragssteller unbedingt beachten sollte, bevor er eine Erlaubnis beantragt, und mit welchen finanziellen Dispositionen ein Antragssteller bei der Beantragung einer Erlaubnis rechnen sollte, darüber sprechen wir ausführlich in PayTechTalk 50.

Reinhören lohnt, bleibt gesund!Weiterführende Informationen und Links finden Sie auf PayTechLaw: https://paytechlaw.com/paytechtalk-50-kryptoverwahrgeschaeft-bafin-erlaubnis/

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