Bundesverfassungsgericht weist Antrag gegen Kontaktsperren ab - a podcast by RADIO OKJ Redaktion

from 2020-04-10T16:32:21

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Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag gegen die Ausgangsbeschränkungen in Bayern abgewiesen. Das meldet die Nachrichtenagentur Reuters. Ein Antragssteller klagte, die Verbote würden seine persönliche Freiheit verletzen. Das Verfassungsgericht begründet die Ablehnung folgendermaßen: Der Schutz von Gesundheit und Leben wiege schwerer als persönliche Freiheiten. Zudem seien die Verbote vorübergehend und es gebe genügend Ausnahmen.

Das Bundesverfassungsgericht hat damit erstmals einen Antrag inhaltlich behandelt, der im Zusammenhang mit Corona steht. Zuvor gestellte Anträge wies das Bundesverfassungsgericht aus formalen Gründen ab. Normalerweise muss ein Antrag durch die Fachgerichte gegangen sein, bevor das Bundesverfassungsgericht einen Antrag behandelt. Die Bayerischen Gerichte lehnten alle Anträge gegen die Beschränkungen ab. Solche Anträge zu stellen sei deshalb „derzeit sinn- und aussichtslos“, zitiert die Stuttgarter Zeitung die Richter_innen. Damit erklärte sich das Bundesverfassungsgericht erstmals für zuständig.

Bei einem Eilantrag wägen die Richter_innen die Folgen ihrer Entscheidung ab. Würde dem Antrag stattgegeben, hieße das die Beschränkungen aufzuheben. Das würde aber eine Gefährdung von Leib und Leben bedeuten. In diesem Fall überwöge die Verantwortung für Gesundheit und Leben die sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Folgen der Einschränkungen.

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