Verwaltungsgericht hält Maskenpflicht für verhältnismäßig - a podcast by RADIO OKJ Redaktion

from 2020-04-06T17:44:05

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Das Verwaltungsgericht Gera hat die Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht in Jena für verhältnismäßig erklärt. Damit scheiterte ein Eilantrag gegen die sofortige Vollziehbarkeit der Maskenpflicht. Ab dem 6. April gilt im ÖPNV und in Supermärkten eine Maskenpflicht. Als Masken werden selbstgenähte Mund-Nasen-Masken (MNS) und Schals gezählt, mit denen das Gesicht bedeckt werden kann. Die Maskenpflicht gilt in Bereichen, bei denen der Mindestabstand nicht garantiert werden kann.

Das Verwaltungsgericht erklärte die Jenaer Allgemeinverfügung für verhältnismäßig, da die Stadt nicht verlangt, dass professionelle MNS getragen werden und improvisierte Masken erlaubt sind. Bei seiner Entscheidung stützt das Verwaltungsgericht sich auch auf das Robert-Koch-Institut. Das Institut hat auf seiner Webseite argumentiert, dass die Verbreitung des Virus durch das Tragen von Masken verlangsamt werden könnte.

In einer Pressemitteilung schreibt das Verwaltungsgericht Gera: "Das befristete Tragen des Mund-Nasen-Schutzes wiegt nicht so schwer, wie die möglichen Gefahren, die noch immer von einer weiteren dynamischen Verbreitung des hoch ansteckenden Sars-CoV-2-Virus für das Gesundheitssystem und die Gesundheit der Bevölkerung ausgehen."

Ob das Tragen von Masken wirklich effektiv gegen das Virus schützt, ist nicht wissenschaftlich belegt. Darum muss die Stadt Jena in den folgenden Wochen überprüfen, wie das Tragen der Masken sich auf die Eindämmung des Virus auswirkt.

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