Streitgespräch zum Presseverleger-Leistungsschutzrecht für Europa - a podcast by republica GmbH

from 2017-05-09T14:45

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Prof. Dr. Thomas Höppner, Till Kreutzer, Anke Obendiek

Wie erwartet, wird auf EU-Ebene versucht, ein neues Leistungsschutzrecht für Presseverleger zu etablieren. Der Vorschlag der EU-Kommission dazu geht in einigen Punkten weiter als die bereits in Deutschland und Spanien etablierte Variante dieses Schutzrechts, das von vielen bislang als Fehlschlag bewertet wird. Im Kern geht es darum, Presseverlegern ein Recht einzuräumen, die Nutzung von Textauszügen (Snippets) von Presseerzeugnissen durch Online-Plattformen zu untersagen. Ohne dass die ökonomischen und gesellschaftlichen Auswirkungen in irgendeiner Weise erforscht wären, sollen selbst kleinste Text-Teile bis hin zu einzelnen Wortkombinationen eines Presserzeugnisses einem 20 (!) Jahre wirkenden urheberrechtsähnlichen Schutz unterworfen werden. Allein die deutschsprachige Wikipedia etwa enthält über 18 Millionen externe Links, von denen viele auf Presseartikel als Referenzen führen, da diese die hauptsächlichen Sekundärquellen für die Online-Enzyklopädie bilden. Sollten diese Verweise mehr Text als nur die URLs der Presse-Artikel enthalten, droht allein durch Wiedergabe in der Wikipedia eine Zahlungspflicht bzw. im besten Fall "nur" die Notwendigkeit, hier eine Rechteklärung vorzunehmen. Auf der anderen Seite wird damit argumentiert, dass Suchmaschinen und Aggregatoren ungerechtfertigt von der verlegerischen Leistung profitieren, wenn sie Snippets zeigen, und dadurch letztlich die Existenzgrundlagen des Journalismus gefährdet seien.Wir wollen die gegensätzlichen Positionen die Argumente offen austauschen lassen, ohne viel Moderation in Form eines klassischen Streitgesprächs.
Als Diskutanten sind dabei: Prof. Dr. Thomas Höppner (Fachbereich Wirtschaft, Informatik und Recht an der TH Wildau und Befürworter des Presse-LSR-Ansatzes) und Dr. Till Kreutzer (Rechtsanwalt bei iRights.Law in Berlin und Initiator des Projekts "IGEL - Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger").

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