Einsatz im Katastrophengebiet: Unter welchen Umständen Hilfskräfte von ihren Betrieben freigestellt werden - a podcast by SWR Aktuell

from 2021-07-21T13:44

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Nach der Hochwasserkatastrophe erleben die Menschen in den betroffenen Regionen eine Welle der Hilfsbereitschaft. Tausende Männer und Frauen packen bei den Aufräumarbeiten mit an. Freiwillige Helfer hätten allerdings keinen Anspruch auf Freistellung durch ihren Arbeitgeber, sagt der Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Felser aus Brühl bei Köln. "Wenn jemand jetzt hilft, freiwillig und aus Engagement, muss er selbst dafür Urlaub nehmen."
Unmittelbar Betroffene könnten bis zu fünf Tage bezahlt freibekommen. Dazu gehörten diejenigen, die in einem vom Hochwasser zerstörten Haus wohnten.
Angehörige von Hilfsorganisationen, wie dem THW, DRK, dem Arbeiter-Samariter-Bund oder den Freiwilligen Feuerwehren müssten sich keine Sorgen machen. "Sie haben Anspruch auf Arbeitsbefreiung, wenn sie zu einem Einsatz gerufen werden." Eine zeitliche Begrenzung bestehe nicht. Der Arbeitgeber erhalte vom jeweiligen Bundesland einen finanziellen Ausgleich für die Arbeitskraft, die nicht zur Verfügung stehe.
Im Gespräch mit SWR Aktuell-Moderator Christian Rönspies erläutert der Fachanwalt für Arbeitsrecht, wann der Arbeitgeber einem freiwilligen Helfer kündigen darf.

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