Erfolg für Influencer: Das Posten von Produkten ohne den Zusatz 'Werbung' ist zulässig - a podcast by SWR Aktuell

from 2021-09-22T19:22:04.531605

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Influencer in den sozialen Netzwerken auf Produkte verweisen dürfen, ohne dies als Werbung kenntlich machen zu müssen. Diese Regelung gilt allerdings nicht immer. Trotzdem herrsche jetzt mehr Klarheit, sagt Christian Solmecke, Fachanwalt für IT-Recht aus Köln. "In dem Moment, wo ich Geld bekomme, muss ich es auf jeden Fall mit 'Werbung' kennzeichnen, wenn ich ein Unternehmen - auf welche Art auch immer - empfehle."
Es blieben allerdings auch noch Fragen offen. Der BGH habe geurteilt, dass "bekannte Influencer" mit vielen Followern "wohl Produkte empfehlen können, die sie selbst gekauft haben, ohne diese mit 'Werbung' zu kennzeichnen." Es sei nämlich davon auszugehen, dass diese Influencer sowieso immer für sich Werbung machen würden. Allerdings stelle er sich die Frage: "Wo ist da die Grenze? Ab wann ist man ein so großer Influencer, dass für alle offensichtlich ist: Der hat sowieso einen ziemlich kommerziellen Kanal?" Im verhandelten Fall der Influencerin Cathy Hummels habe dieser Aspekt jedoch keine Rolle gespielt. Sie habe mehrere Millionen Follower. Es sei klar, dass sie kommerziell unterwegs sei.
Ob das BGH-Urteil auch Auswirkungen darauf hat, wenn man im Urlaub ein Markenprodukt auf Instagram postet, beantwortet der IT-Fachanwalt im Gespräch mit SWR Aktuell-Moderator Florian Rudolph.

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