Rudolf Augstein zum Ende der Spiegel-Affäre | 14.5.1965 - a podcast by SWR2 Archivradio

from 2022-04-21T10:19:14.384506

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Rudolf Augstein bleibt 103 Tage in Haft. Am 7. Februar 1963 wird er freigelassen, weil die Haftgründe – Flucht- und Verdunkelungsgefahr – als nicht mehr gegeben angesehen werden. Das Verfahren wegen Landesverrats ist damit aber noch nicht ausgestanden. Das passiert erst zwei Jahre später. Im Februar 1965 werden die Ermittlungen gegen Rudolf Augstein eingestellt, am 13. Mai 1965 kommt sogar der Bundesgerichtshof zum Ergebnis, dass es für den Vorwurf des Landesverrats keine Beweise gibt. Alle Details, die der Spiegel in seinem regierungskritischen Artikel „Bedingt abwehrbereit“ verwendet habe, seien bereits von anderen Medien genannt worden oder öffentlich zugänglich gewesen. Am Tag nach diesem sehr klaren Urteil des Bundesgerichtshofs äußert sich Rudolf Augstein in einem Interview mit NDR-Redakteur Helmut Günther.

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