Indexmiete Erhöhung berechnen und geltend machen beim Mieter - Immobooks.de - a podcast by Georg Schuck Immobook e.K.

from 2017-11-25T08:33:54

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Was sollten Vermieter und Mieter wissen zum Thema Berechnung der Erhöhung einer Indexmiete und Geltendmachung der Mieterhöhung in Textform gegenüber dem Mieter bei mietvertraglicher Vereinbarung einer Indexmiete gemäß § 557b BGB, nachdem sich der Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) um 5 % erhöht hat.




Video erschienen bei Youtube: https://youtu.be/6K8cBZfPQ7o








Hier die gesetzlichen Grundlagen zum Nachlesen:




§ 557b BGB

Indexmiete

(1) Die Vertragsparteien können schriftlich vereinbaren, dass die Miete durch den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland bestimmt wird (Indexmiete).

(2) Während der Geltung einer Indexmiete muss die Miete, von Erhöhungen nach den §§ 559 bis 560 abgesehen, jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben. Eine Erhöhung nach § 559 kann nur verlangt werden, soweit der Vermieter bauliche Maßnahmen auf Grund von Umständen durchgeführt hat, die er nicht zu vertreten hat. Eine Erhöhung nach § 558 ist ausgeschlossen.

(3) Eine Änderung der Miete nach Absatz 1 muss durch Erklärung in Textform geltend gemacht werden. Dabei sind die eingetretene Änderung des Preisindexes sowie die jeweilige Miete oder die Erhöhung in einem Geldbetrag anzugeben. Die geänderte Miete ist mit Beginn des übernächsten Monats nach dem Zugang der Erklärung zu entrichten.

(4) Die §§ 556d bis 556g sind nur auf die Ausgangsmiete einer Indexmietvereinbarung anzuwenden.

(5) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.





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