Mieter zahlt Betriebskosten-Nachforderung nicht - Mieter mahnen - Immobooks.de - a podcast by Georg Schuck Immobook e.K.

from 2017-10-03T09:29:11

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Heute beschäftigen wir uns mit dem Thema, was tun, wenn der Mieter die Nachforderung aus einer Betriebskostenabrechnung nicht zahlt. 




In unserem Muster-Mietverhältnis hat die Vermieterin Rita Ehrlich eine Wohnung in Mannheim an Herrn Hans Schläfer vermietet.

 

Mietvertraglich ist vereinbart, dass der Mieter Schläfer anteilig die Betriebskosten im Sinne von § 556 BGB zu tragen hat und dafür monatliche Vorauszahlungen zu leisten hat, über die die Vermieterin Ehrlich jährlich abzurechnen hat.




Am 04.06. erstellt dann die Vermieterin Ehrlich eine korrekte und nachvollziehbare Betriebskostenabrechnung für das abgelaufene Abrechnungsjahr und lässt diese dem Mieter Schläfer nachweislich am 06.06. per Boten zugehen und fordert Ihn zur Zahlung der Nachforderung aus der Abrechnung in Höhe von 187,- Euro auf.




Einen Monat später stellt die Vermieterin Ehrlich fest, dass der öfters finanziell klamme Mieter Schläfer die Nachforderung in Höhe von 187 Euro noch nicht bezahlt hat.

Das lässt sich die erfahrene Vermieterin Ehrlich natürlich nicht gefallen. 

Gemäß Mietvertrag ist der Mieter Schläfer verpflichtet, Nachforderungen aus einer Betriebskostenabrechnung  innerhalb von 2 Wochen nach Zugang zu leisten hat, also in unserem Fall bis spätestens zum 20.06. .




Um den Mieter Schläfer wieder zur Raison, sprich Zahlung der fälligen Nachforderung, zu bringen, verfasst Sie am 08.07. das folgende Mahnschreiben, bei dem jeder Satz seine spezielle Bedeutung hat.

Abschließend unterschreibt Sie das Mahnschreiben persönlich als Vermieterin und lässt es dem Mieter Schläfer per Boten nachweislich zugehen.




Doch wie geht es weiter in unserem Fall.




Der Mieter Schläfer hat die Zeichen der Zeit erkannt, er leiht sich die 187 Euro bei seiner Freundin Sonja Sittlich und zahlt die rückständige Nachforderung sofort bar an die Vermieterin Ehrlich.

Somit bleibt ihm die drohende Zahlungsklage erspart und ebenso die möglichen Verzugszinsen.




Als weiteres Druckmittel hätte die Vermieterin Ehrlich den Mieter Schläfer auch noch abmahnen können und mit der Kündigung drohen können, falls er im nächsten Jahr wieder mal auf die Idee kommen sollte, eine fällige Nachforderung aus einer Betriebskostenabrechnung nicht zu zahlen.




Aber das sind Themen anderer Ratgeber-Videos.




Video ist auf Youtube erschienen unter: http://youtu.be/omkV4UxtNDU 




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