Mietvertrag fristlos kündigen wegen Mietrückstand 2 Monatsmieten - Immobooks.de - a podcast by Georg Schuck Immobook e.K.

from 2017-10-12T08:09:08

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Mietvertrag fristlos kündigen gemäß § 543 BGB, wenn der Mieter die Miete nicht zahlt! Kurzversion.

Der Mustertext ist erhältlich unter: 





Heute beschäftigen wir uns mit dem Thema: fristlose Kündigung eines Wohnungsmietverhältnisses wegen Zahlungsverzugs mit 2 aufeinanderfolgenden Monatsmieten. 




In unserem Fall hat die Vermieterin Rita Ehrlich eine Wohnung in Mannheim an Herrn Hans Schläfer vermietet.




Der Mieter Schläfer hatte wegen eines finanziellen Engpasses schon seine Januar-Miete nicht gezahlt und zahlt trotz einer schriftlicher Abmahnung der Vermieterin Ehrlich zusätzlich auch die Februar-Miete nicht vertragsgemäß bis zum 3. Werktag im Februar.




Der Vermieterin Ehrlich reicht es. Sie beschließt das Mietverhältnis mit dem Mieter Schläfer fristlos zu kündigen.

Frau Ehrlich weiß, dass Sie einem Mieter in der Regel nur fristlos kündigen kann, wenn ein wichtiger Grund vorliegt und der liegt gemäß § 543 BGB  „Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund“  insbesondere dann vor, wenn der Mieter wie im vorliegenden Fall Schläfer mit für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug ist.




Entsprechend verfasst die Vermieterin Ehrlich das an den Mieter Schläfer adressierte Kündigungsschreiben.

Sie benennt das Datum, das Mietverhältnis, den Mietvertrag und erklärt die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses und fordert den Mieter Schläfer zur Räumung der Mietsache auf. 




Abschließend unterschreibt Sie das Kündigungsschreiben persönlich als Vermieterin und lässt es dem Mieter Schläfer per Boten nachweislich zugehen.




Doch wie geht es weiter in unserem Fall.




Der Mieter Schläfer hat die Zeichen der Zeit erkannt, er leiht sich Geld bei seinem Bruder und zahlt die rückständige Miete sofort vollständig.




Somit wird die fristlose Kündigung der Vermieterin Ehrlich unwirksam gemäß § 569 BGB, da Sie hinsichtlich der fälligen Miete entschädigt wurde, allerdings gilt das nur, weil der fristlosen Kündigung in den letzten 2 Jahren keine weitere fristlose Kündigung vorausgegangen ist. Somit hat der Mieter Schläfer Glück gehabt und er kann weiter in der Wohnung bleiben.




Als Alternative hätte die Vermieterin Ehrlich das Mietverhältnis nach der vorausgegangenen Abmahnung auch ordentlich kündigen können gemäß § 573 BGB aus berechtigtem Interesse oder auch kombiniert hilfsweise ordentlich in Verbindung mit der fristlosen Kündigung gemäß § 543 BGB aus wichtigem Grund. 

Aber das sind Themen anderer Ratgeber-Videos.





Das Video ist erschienen auf Youtube unter: http://youtu.be/jGRkXIg5vf4  




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