Zwangsvollstreckungsauftrag erteilen wegen Geldforderung an Mieter - Immobooks.de - a podcast by Georg Schuck Immobook e.K.

from 2017-08-19T14:58:17

:: ::

Zwangsvollstreckungsauftrag  wegen Geldforderung. Neues Formular! Bitte beachten! - Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher erteilen. Das neue amtliche Formular ist zwingend ab 01.03.2017 zu verwenden. 




Das Formular ist erhältlich beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in der Rubrik Formulare. Hier der Link: 





Änderungen gab es insbesondere in den Modulen L 7 bis L 9 neu (Aufenthaltsort des Schuldners, § 755 ZPO) und Modul M 5 neu (Einholung von Einkünften Dritter, § 802I ZPO). Hier können zusätzliche Auskünfte eingeholt/beauftragt werden z.B. bei Handels-, Vereins-, Unternehmensregistern bzw. Behörden, die für die Gewerbeordnung zuständig sind.




Praxis-Anleitung zum Ausfüllen des neuen Zwangsvollstreckungsauftrags-Formular, falls eine Schuldner nach Urteil oder gerichtlichem Mahnverfahren nicht freiwillig zahlt.








Gesetzesgrundlage ist die Verordnung über das Formular für den

Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher

(Gerichtsvollzieherformular-Verordnung - GVFV)

Weiterhin ist zu beachten die Zivilprozessordnung, insbesondere die § 807 ZPO Pfändung, § 845 ZPO Vorpfändung und die §§ 802a ZPO ff: 

Hier zur Kurzinfo die wichtigsten Auszüge aus dem Gesetzestext:

"§ 802a ZPO

Grundsätze der Vollstreckung; Regelbefugnisse des Gerichtsvollziehers

(1) Der Gerichtsvollzieher wirkt auf eine zügige, vollständige und Kosten sparende Beitreibung von Geldforderungen hin.

(2) Auf Grund eines entsprechenden Vollstreckungsauftrags und der Übergabe der vollstreckbaren Ausfertigung ist der Gerichtsvollzieher unbeschadet weiterer Zuständigkeiten befugt,

1. eine gütliche Erledigung der Sache (§ 802b) zu versuchen,

2. eine Vermögensauskunft des Schuldners (§ 802c) einzuholen,

3. Auskünfte Dritter über das Vermögen des Schuldners (§ 802l) einzuholen,

4. die Pfändung und Verwertung körperlicher Sachen zu betreiben,

5. eine Vorpfändung (§ 845) durchzuführen; hierfür bedarf es nicht der vorherigen Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung und der Zustellung des Schuldtitels.

Die Maßnahmen sind in dem Vollstreckungsauftrag zu bezeichnen, die Maßnahme nach Satz 1 Nr. 1 jedoch nur dann, wenn sich der Auftrag hierauf beschränkt. usw."




Die Kosten für die einzelnen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sind dem Gerichtsvollzieherkostengesetz zu entnehmen.




Video ist erschienen bei Youtube: https://youtu.be/Z3Zm0hcwuEw


-----------------------------------------------------------------------------------------------------

----------------------------------------------------------------------------------------------------

Video-Podcast-Reihe für VerMieter, die Ihre Vermieter-Probleme selbst professionell und erfolgreich lösen wollen.

220 sofort in die Praxis umsetzbare Mustertexte und Video-Anleitungen können Sie derzeit bei Immobooks "https://www.vermietershop.de" einzeln kostengünstig herunterladen. Testen Sie unser umfangreiches Angebot zu den typischen Vermieter-Themen: Mietvertrag kündigen, Mieter abmahnen, Miete erhöhen, Betriebskosten abrechnen, Wohnung abnehmen, Räumungsklage erheben, Kündigung Eigenbedarf, Modernisierung ankündigen, Mietvertrag abschließen, Miete mindern uvm..

Viel Erfolg bei der Vermietung
wünscht das Immobooks-Team

Impressum:
Immobook e.K.
Bismarckstr. 79
67059 Ludwigshafen
Fon: 0621522254
Fax: 032222467749
E-Mail: Immobook@t-online.de
Immobook e.K. wird vertreten durch: Inhaber: Georg Schuck
Registergericht: Amtsgericht Ludwigshafen
Handelsregister Registernummer: HRA 60763
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Rundfunkstaatsvertrag: Georg Schuck, Bismarckstr. 79, 67059 Ludwigshafen
Keine Rechtsberatung - Keine Haftung - Keine Gewähr für die Richtigkeit der Video/Podcast-Inhalte.

Further episodes of Vermieter-Probleme selbst lösen Podcast - Immobooks.de

Further podcasts by Georg Schuck Immobook e.K.

Website of Georg Schuck Immobook e.K.