Rückzahlung von 8.000 € Fortbildungskosten? Aktuelle Entscheidung des BAG! - a podcast by Sandro Wulf, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

from 2023-08-13T14:24:05

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Der Arbeitgeber zahlt der Mitarbeiterin 8.000 Euro.
Diese verpflichtet sich im Gegenzug die Ausbildung zu absolvieren und die Prüfung zu bestehen. Schafft sie diese nicht oder kündigt das Arbeitsverhältnis, so soll sie das Geld anteilig zurückzahlen. So wurde es
schriftlich festgehalten.
Die Gerichte mussten entscheiden und eine/r blieb auf
dem Schaden sitzen.   
 
Inhaltlicher Leitsatz zu BAG, Urteil vom 25.04.2023 - 9 AZR 187/22
 
Wird vom Ar­beit­ge­ber eine Aus­bil­dung, in diesem
Fall zur Steu­er­be­ra­te­rin, mit­fi­nan­ziert, darf grund­sätz­lich eine
Rück­zah­lungs­pflicht ver­ein­bart wer­den, falls das Ex­amen nicht
an­ge­tre­ten wird.
 
Die AGB müs­sen aber, so die Richter des BAG, bei den
Grün­den für den Ab­bruch dif­fe­ren­zie­ren, um eine un­an­ge­mes­se­ne
Be­nach­tei­li­gung zu ver­mei­den.
 
Was war passiert?

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